Elektronische, rechstkonforme Archivierung

Der Einsatz von E-Mail-Archivierung bedeutet eine langfristige, unveränderliche und sichere Aufbewahrung elektronischer Nachrichten. Die Grundsätze zum Datenzugriff und zur Prüfbarkeit digitaler Unterlagen (GDPdU) schreiben Unternehmen vor, steuerrelevante Daten in maschinell auswertbarer Form vorzeigbar bereit zu halten. Zu diesen Daten zählen auch E-Mails und deren Dateianhänge im Geschäftsverkehr.

Die Software-Hersteller haben auf die Anforderungen zur Archivierung reagiert und entsprechende Lösungen entwickelt, mit deren Hilfe eine rechtskonforme Archivierung nach den Vorschriften der Verwaltungsanweisung des Bundesfinanzministeriums möglich ist, ohne Gefahr zu laufen, durch die Archivierung das Postgeheimnis zu verletzen.

Gerne stellen wir Ihnen unsere Lösungen vor.




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